Überblick der Elterngremien
Die Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen ist für das Land NRW im § 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) festgelegt. In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Trägern Gremien gebildet:
a) Elternversammlung
Die Elternversammlung besteht aus allen Eltern, deren Kinder aktuell die Einrichtung besuchen. Sie wird mind. 1x im Kindergartenjahr vom Träger bis spätestens zum 10. Oktober einberufen, oder auch, wenn mind. 1/3 der Eltern dies verlangt. In der Versammlung informieren Träger oder Einrichtungsleitung über konzeptionelle Angelegenheiten, Änderungen der Öffnungs- und Betreuungszeiten, personelle Veränderungen und über Angebote zur Stärkung der elterlichen Bildungs- und Erziehungskompetenzen. Die Aufgabe der Versammlung ist die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates. Diese Versammlung findet bei uns 1x jährlich im Rahmen des „Klön- / Kochelternabends“, bzw. „Kennlernabends“ statt.
b) Elternbeirat
In unserer Einrichtung wird die Wahl des Elternbeirates in der Regel per Briefwahl durchgeführt. Dazu werden alle Eltern einige Wochen vor der Wahl durch den alten Elternrat am Kennlernelternabend und per Aushang und Elternbrief über den Auftrag, die Funktion und die Wichtigkeit des Elternbeirates informiert. Auf ausgehängten Wahllisten können Eltern zur Wahl vorgeschlagen werden oder sich selbst zur Wahl aufstellen lassen. Eine Woche vor der Wahl werden alle Eltern, die auf der Liste genannt sind, von der Leitung angesprochen, ob sie zur Wahl antreten. Danach wird die Kandidatenliste im Flur ausgehängt. Kurz vor der Wahl bekommen alle Eltern am gleichen Tag die Wahlunterlagen mit Kurzinfo über den Wahlvorgang, Namen der Kandidaten und Stimmzetteln. Die Eltern haben eine Woche Zeit, zu wählen und ihren Stimmzettel in die Wahlurne im Eingangsbereich des Kindergartens zu werfen. Alle Eltern haben pro Kind eine Stimme und wählen zwei Kandidaten aus der jeweiligen Gruppe ihres Kindes/ihrer Kinder. Die „Wahlwoche“ wird beendet, die Stimmzettel ausgezählt und der neue Elternrat über die Pinnwände bekanntgegeben.
Der neue Elternbeirat steht fest, sobald die Stimmen der Briefwahl ausgezählt sind. Er setzt sich zusammen aus den gewählten Kandidaten, möglichst zwei Vertreter aus jeder Gruppe. In der ersten Sitzung werden die Vorsitzenden des Elternbeirats und der Schriftführer gewählt. Der Elternbeirat trifft sich mind. 4x im Jahr. Seine Amtszeit geht über das Ende des Kindergartenjahres hinaus und endet mit der Wahl eines neuen Elternbeirats.
Der Elternbeirat hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtung, Träger und Eltern zu fördern und die Interessen der Elternschaft zu vertreten. Dabei hat er auch die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderungen und deren Eltern angemessen zu berücksichtigen. Der Elternbeirat gibt Anregungen und macht Vorschläge zum Kindergartenalltag, zu Ausflügen, Elternabenden, etc. Er leitet Lob und Kritik anderer Eltern an das pädagogische Personal weiter und ist behilflich bei der Planung und Ausführung von Ausflügen und Feiern.
Der Elternbeirat wird über geplante Termine, Schließtage und Veranstaltungen in der Kindertageseinrichtung informiert. Außerdem wird er vom Träger und der Leitung über alle wesentlichen Entscheidungen in Kenntnis gesetzt und hat ein Anhörungsrecht bei Fragen, Änderungen und Entscheidungen bezüglich:
- der pädagogischen Konzeption, bzw. konzeptioneller Änderungen
- der personellen Besetzung, Neueinstellungen
- der räumlichen und sachlichen Ausstattung, Neuanschaffungen
- der Planungen und Änderungen, die Eltern in finanzieller Hinsicht betreffen, wie z.B. kostenpflichtige Veranstaltungen oder Änderungen der Verpflegungskosten
- der Aufnahmekriterien für neue Kinder
- der Öffnungszeiten und der Hausordnung
c) Rat der Kindertageseinrichtung
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Er tagt mindestens 1x jährlich und seine Aufgaben sind:
- Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
- die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung
- die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung
d) Jugendamtselternbeirat
Die gewählten Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen können sich auch auf kommunaler Ebene zusammenschließen, um ihre Interessen einrichtungs- und trägerübergreifend zu positionieren. Dazu werden aus jeder Einrichtung Vertreter und Stellvertreter für den Jugendamtselternbeirat gemeldet. Diese werden als Wahlberechtigte zur Wahl des Jugendamtselternbeirats eingeladen. Die Wahlen finden jährlich im Zeitraum 11.10.-10.11. statt, die Amtszeit geht über das Kindergartenjahr hinaus und endet mit der Neuwahl.
Der Jugendamtselternbeirat steht in keiner Abhängigkeit zum Jugendamt, sondern wird auf Jugendamtsbezirksebene gewählt. Er wird von örtlichen und überörtlichen Trägern der Jugendhilfe unterstützt und ihm wird vom Jugendamt bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen, die Möglichkeit der Mitwirkung gegeben. Der Vorstand des Jugendamtselternbeirates kann an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und an der Arbeitsgemeinschaft AG §78 SGB VIII teilnehmen. Zu den Aufgaben des Jugendamtselternbeirates gehören:
- die Vertretung der Interessen der Elternschaft gegenüber den Trägern der Jugendhilfe unter besonderer Berücksichtigung des Inklusionsgedankens
- die Mitwirkung bei wesentlichen, die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen, wie Elternbeitragssatzungen, Fragen zur örtlichen Bedarfsdeckung, Grundsätze zur Finanzierung und Projekte im Jugendamtsbezirk.
e) Landeselternbeirat
Die Jugendamtselternbeiräte können sich auf Landesebene in einer Versammlung zusammenschließen und aus ihrer Mitte bis zum 30.11. eines jeden Jahres den Landeselternbeirat wählen. Diesem ist von der obersten Landesjugendbehörde bei allen wesentlichen, die Kindertagesstätten betreffenden Fragen, die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben. Der Landeselternbeirat vertritt die Interessen von Kindern und ihren Eltern in ganz NRW.