Partizipation und Prävention
Die Pädagogik der Partizipation wurde in der 1970er Jahren entwickelt und hat sich seitdem stetig weiterentwickelt. In § 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist heute festgelegt, dass Kinder in allen Angelegenheiten, die sie angehen, ein Mitspracherecht haben. Dadurch hat sich die Rolle der Erzieherin gewandelt – sie stellt nun das aktive Miteinander mit den Kindern in den Vordergrund und ist Entwicklungsbegleiterin.
In unserer Kindertagesstätte wird das Prinzip der Partizipation besonders durch die Haltung des pädagogischen Teams im Zusammenleben mit Kindern, Eltern und Kolleginnen und durch den partnerschaftlichen Erziehungsstil deutlich. Das bedeutet für alle das Recht auf:
- Mitbestimmung, Mitgestaltung und Einflussnahme
- Äußerung von Wünschen, Ideen, Beschwerden, Lob und Kritik
- aktive Teilhabe, Eigenverantwortung und Zutrauen
- gelebte Demokratie und Wahrnehmung eigener Rechte
Mit unserer partizipatorischen Grundhaltung streben wir die größtmögliche Teilhabe und Mitwirkung aller Kinder an, unabhängig von deren Alter und Entwicklungsstand. Da Partizipation für die Kinder eine Chance und keine Überforderung sein soll, muss sie jedoch richtig verstanden und gezielt eingesetzt werden: Partizipation bedeutet nicht, dass alle Kinder immer alles jederzeit selbst entscheiden dürfen! Unsere Kinder werden aber in viele Entscheidungsprozesse des Kindergartenalltags einbezogen. Dadurch lernen sie, ihre eigenen Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern, und sie entwickeln Eigenständigkeit und Selbstvertrauen. Für uns ist die Förderung von Partizipation und Selbstbestimmung gleichzeitig auch Prävention.
Beispiele der Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern in unserer Einrichtung:
- Wir nehmen die Kinder ernst und unterstützen sie dabei, ihre Bedürfnisse, Wünsche und Beschwerden zu äußern, z.B. durch Nachfrage oder Aufforderung. Wir achten dabei auch auf nonverbale Signale der Kinder.
- Durch unser großzügiges Raumkonzept können die Kinder jederzeit entscheiden, sich allein zurückzuziehen, zu zweit oder mit mehreren Kindern zusammen zu spielen - unbeobachtet in den Einbauten oder nah am Gruppengeschehen.
- Durch das gleitende Frühstücksangebot haben die älteren Kinder die Möglichkeit, ihre Frühstückszeit selbst zu wählen und zu entscheiden, mit wem sie zusammen an den Frühstückstisch gehen wollen.
- Alle Kinder haben bei uns das Recht, Wünsche für das gemeinsame Frühstück und für das Mittagessen zu äußern, und sie werden von den Gruppenpädagoginnen oder der Kochfrau nach ihren Vorlieben gefragt.
- Unsere Kinder bedienen sich bei den Mahlzeiten selbständig: sie wählen Getränke und Lebensmittel aus, gießen sich die Getränke ein, füllen sich das Mittagessen auf und bestimmen dabei Art und Menge der Lebensmittel. Je nach Alter und Entwicklung geben wir Hilfestellung oder fragen nach Wünschen, wie z.B. Milch, Wasser, Suppe, Brot.
- Wir zwingen kein Kind beim Frühstück oder Mittagessen dazu, sein Essen aufzuessen. Wir aktivieren und motivieren die Kinder zum Probieren der Speisen, indem wir mit ihnen zusammen unser Frühstück und Mittagessen einnehmen.
- Wir stimmen viele Entscheidungen mit den Kindern ab, z.B. bei den Fragen: Sollen wir heute in den Wald gehen? Was gibt es am nächsten Frühstückstag? Welches Buch wollen wir lesen? Die Kinder zeigen auf oder stellen sich hin, wir zählen gemeinsam und klären das Ergebnis der Abstimmung. Hierdurch machen die Kinder erste Erfahrungen mit Teilaspekten der Demokratie.
- Wir benutzen für verschiede Regelungen Listen und Bildkarten, an die die Kinder Wäscheklammern mit ihren Namen anheften können. Dabei lernen die Kinder Regelverhalten, setzten sich mit dem Begriff Gerechtigkeit auseinander, erleben Frustration, erkennen aber auch ihre Rechte und Pflichten.
- Unsere Kinder haben viele Möglichkeiten, den Gruppenalltag und das Leben im Kindergarten mitzubestimmen, z.B. Gestaltung des Morgenkreises, Wählen eines Bilderbuchs, Umräumen von Spielbereichen, Einbringen von Themen, etc.
- Wir haben Vertrauen zu den Kindern und unterstützen sie in ihrer Eigenverantwortung: Die Kinder bekommen je nach Alter und Entwicklung z.B. Aufträge im Haus übertragen, dürfen allein oder mit Freunden ohne Aufsicht im Garten oder in der Turnhalle spielen, unbeobachtet im Nebenraum oder in den Einbauten spielen, sich Spielsachen nach Hause ausleihen, etc.
- Wir haben neben festen Gruppenregeln auch individuelle Regeln in den Gruppen, die mit den Kindern zusammen aufgestellt werden. Wir verfahren nach dem Prinzip: So wenig Regeln wie möglich – so viele Regeln wie nötig.
- Regelbrüche, Grenzverletzungen und Übergriffe werden zeitnah, gemeinsam und auf Augenhöhe mit den betroffenen Kindern geklärt. Jeder darf seine Sicht des Vorfalls vorbringen und wir unterstützen die Kinder dabei, zusammen eine Lösung, eine neue Regel oder auch eine angemessene Konsequenz zu finden. Unser Beziehungsverhältnis zu den Kindern bleibt dabei unberührt.
- Wenn wir eine Entscheidung in die Hände der Kinder legen, akzeptieren wir auch das Ergebnis.
Unsere wichtigsten präventiven Maßnahmen zum Schutz der Kinder sind:
- Förderung der sozialen und emotionalen Kompetenzen der Kinder
- Stärkung der individuellen Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes
- Stärkung der Mitwirkung und Meinungsäußerung der Kinder
- Aufklärung der Kinder über ihre Rechte
- Schutz der Kinder und Sicherung vor Gewalt
- Aufbau einer vertrauensvollen Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
- Aufklärung der Eltern über Prävention und Kinderschutz
- Beratungs-, Bildungs- und Unterstützungsangebote für Eltern und Familien
- Offenheit für Austausch, Konflikte und Beschwerden
- Fortbildung der Mitarbeiterinnen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl
- Vernetzung mit Institutionen und Kooperationen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung
- Verankerung von Prävention und Intervention in unserem Kinderschutzkonzept
Zwischen dem örtlich zuständigen Jugendamt und dem Träger unserer Einrichtung gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Vereinbarung über die Regelung des Schutz-auftrags bei Kindeswohlgefährdung. Der Träger und die pädagogischen Fachkräfte unserer Kindertagesstätte haben die Pflicht, den Schutzauftrag für das Kindeswohl wahrzunehmen. Sie tragen die Verantwortung für den geregelten Verfahrensablauf und dessen nachweisliche Umsetzung zur Sicherung des Kindeswohls bei vermuteter, drohender oder akuter Kindeswohlgefährdung. Diese Aufgabe ist im § 8a SGB VIII verbindlich definiert. Dazu haben wir ein Kinderschutzkonzept für unsere Einrichtung erarbeitet.